Die Entscheidung, wer und in welcher Höhe Fördermittel des Bürgervereins erhält entscheidet ausschließlich der Vorstand, der aus elf Mitgliedern besteht. Jedes Mitglied ist gleichberechtigt in den Entscheidungsprozess eingebunden. Das Vergabeverfahren ist standardisiert. Jeder eingehende Förderantrag wird strikt nach diesem Verfahren in vier Schritten bearbeitet.
Zuerst werden eingehende Förder- anträge geprüft, um festzustellen, ob sie den satzungsgemäßen Anforderungen entsprechen, danach bewertet jedes einzelne Vorstandsmitglied für sich die einzelnen Anträge und vergibt Punkte für Bedürftigkeit des Antragstellers, die Dringlichkeit und Bedeutung für die Allgemeinheit des Projektes und die Eigeninitiative des Antragstellers.
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